Die Freude am Herrn ist eure Stärke.

Nehemia 8,10

Anerkennung

Mit der offiziellen Anerkennung der Ancillae Domini als Öffentlicher Kirchlicher Verein am 31.07.2010 unterstützte Bischof Klaus den Weg der Gemeinschaft. Die vom Bischof approbierten Statuten bestätigen das Leben der Ancillae Domini nach der Ordnung eines kirchlichen Säkularinstitutes gemäß der Canones der Institute geweihten Lebens (can. 573-730 CIC).

Papst Pius XII. hatte am 2. Februar 1947 mit der Apostolischen Konstitution Provida Mater Ecclesia (Untertitel „über das Ordenswesen“) für die Kirche diese neue Form des geweihten Lebens geschaffen: Säkularinstitute. In ihnen können Menschen ein gottgeweihtes Leben unter den Bedingungen der heutigen Gesellschaft führen. Sie verzichten auf die üblichen schützenden Formen des Ordenslebens und der Klöster, um in der Welt vorzuleben, was Christsein heute bedeutet. Die Lebensordnung eines Säkularinstitutes ist seither kirchlich anerkannt.

Die Ancillae Domini nehmen in der von Diözesanbischof Klaus Küng seit Juli 2010 approbierten Fassung der Gelübdeformel direkten Bezug auf die Regeln und Festlegungen ihrer Gemeinschaft in dieser besonderen Form geweihten Lebens.

Seit 2018 unterstützt, berät und begleitet Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz die Gemeinschaft.